Ausnahmegenehmigungen für Installationsunternehmen aus anderen EU-Ländern
Installationsunternehmen aus anderen EU-Ländern haben eine EU-Bescheinigung zur grenzüberschreitenden Tätigkeit bei der Handwerkskammer vorzulegen, in deren Zuständigkeitsgebiet sie arbeiten möchten. Nach erfolgter Eintragung in die Handwerksrolle und Überprüfung der fachlichen Qualifikation – Sachkundenachweis (100. Std. TRGI Kurs = Gasqualifikationskurs) – wird daraufhin von der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung erteilt, dass Anlagen im Eigentum des Anschlussnehmers (Kundenanlagen) erstellt, erweitert, geändert oder stillgelegt werden dürfen.
Der verantwortliche Fachmann muss der deutschen Sprache mächtig sein.
Folgende Unterlagen müssen Sie zur Prüfung bei der Gasversorgung Dingolfing einreichen:
- Angaben zur Firma (vollständiger Firmenname, Rechtsform, Adresse, E-Mail, Telefon, Fax, Internetadresse etc. (formlos aus Briefkopf)
- EU-Bescheinigung
- Nachweis über erfolgreich abgelegte Prüfung zum 100. Std. TRGI Kurs = Gasqualifikationskurs