Messwesen der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG
Mit entsprechender Änderung des § 21b EnWG und dem Erlass der Messzugangsverordnung vom 17.10.2008 (MessZV) ist die Liberalisierung des Messwesen
vollzogen worden. In diesem Bereich sind gemäß den gesetzlichen Anforderungen die erforderlichen Bedingungen und Verträge für die Messung und den
Messstellenbetrieb im Netz der Gasversorgung Dingolfing hinterlegt.