Messwesen der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG

Beispielbild Erdgasleitungen Mit entsprechender Änderung des § 21b EnWG und dem Erlass der Messzugangsverordnung vom 17.10.2008 (MessZV) ist die Liberalisierung des Messwesen vollzogen worden. In diesem Bereich sind gemäß den gesetzlichen Anforderungen die erforderlichen Bedingungen und Verträge für die Messung und den Messstellenbetrieb im Netz der Gasversorgung Dingolfing hinterlegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Prozesse Messwesen

Die Bundesnetzagentur hat am 09.09.2010 die Beschlüsse BK6-09-034 und BK7-09-001 zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich Messwesen veröffentlicht. Die Umsetzung der Verträge und Geschäftsprozesse erfolgt im Rahmen der vorgegebenen Fristen und Vorgaben. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur.

Ansprechpartner
Josef Hartl
Telefon: 089 68003-716
Josef.Hartl@energienetze-bayern.de

Verträge

Messstellenrahmenvertrag ab 01.10.2017
Techn. Mindestanforderungen